Schaffen von Vertraulichkeit und wenn gewünscht Anonymität
Wir schaffen eine Atmosphäre, in der Kinder, Jugendliche, Sorgeberechtigte, Ehrenamtliche und Hauptberufliche darin bestärkt werden, Rückmeldungen zu geben. Unterstützt durch angemessene Reflexionsmethoden (z.B. Abendliche Feedbackrunde, Stimmungsbarometer) sorgen die verantwortlichen Leiter*innen für einen Rahmen, in dem es leichtfällt, sich zu äußern. Alle in der Pfarrei müssen erfahren, dass sie Lob und Kritik äußern dürfen, damit ein sicheres Gefühl besteht, dass im Notfall wirklich jemand handelt.
Handlungsleitfaden für eine Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bearbeitung von Beschwerden über sexualisierte Gewalt
Es besteht eine verbindliche Vorgehensweise, wie bei sexuellen Übergriffen vorgegangen wird. Die sogenannten Beschwerdewege sind so formuliert, dass sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene schnell erfassen können, welche internen und externen Beratungs-, Verfahrens-, Beschwerde- und Meldewege es in unserer Pfarrei gibt.
Aus dieser Vorgehensweise leiten sich die Handlungsleitfäden für unterschiedliche Situationen ab (Anhang), die auch Gegenstand der Präventionsschulungen sind.
In den Räumlichkeiten der Pfarrei aber auch bei Veranstaltungen außerhalb der Pfarrei an zentralen Stellen Hinweistafeln angebracht. Diese Hinweistafeln (Anhang) enthalten mindestens folgende Angaben:
Ansprechpersonen
- Leitender Pfarrer, Einrichtungsleitung
- Die Präventionsfachkräfte der Pfarrei
- Die insoweit erfahrene Fachkraft nach §8a SGB VIII
- Ansprechpartner bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch im Bistum Münster
- Hilfs-, Beratungs- und Notfallnummern in Münster
- Hilfs-, Beratungs- und Notfallnummern am auswärtigen Veranstaltungsort (Ferienfreizeit)
Handlungsschritte
- Konkrete Handlungsschritte bei Verdachtsfällen sind in den folgenden Handlungsleitfäden beschrieben:
- Handlungsleitfaden Grenzverletzungen unter Teilnehmer*innen
- Handlungsleitfaden Mitteilungsfall
- Handlungsleitfaden Vermutungsfall – jemand ist Opfer
- Handlungsleitfaden Vermutungsfall – jemand ist Täter*in
- Vermutungen und Verdachtsfälle müssen dokumentiert werden. Dazu stehen folgende Dokumente zur Verfügung:
- Vermutungstagebuch
- Dokumentationsbogen
- Alle genannten Dokumente stehen an den Orten, an denen Kinder- und Jugendarbeit stattfindet in gedruckter Form zur Verfügung und außerdem auf der Homepage der Pfarrei.