Die vorläufigen Kandidierendenlisten...
... für die Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl am 8./9. November 2025 hängen seit dem 8. August in oder an unseren Kirchen aus und Sie finden sie unten als pdf-Dateien. Ergänzungsvorschläge können bis Freitag, 22. August beim jeweiligen Wahlvorstand, St. Mauritz-Freiheit 25, 48145 Münster, formlos eingereicht werden. Für einen solchen Vorschlag sind mind. zehn Unterschriften von Wahlberechtigten erforderlich.
Kirchenvorstand
Vordrucke für einen Ergänzungsvorschlag sind im Pfarrbüro erhältlich. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, spätestens 6 Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat.
Pfarreirat
Ein Ergänzungsvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zum Pfarreirat zu wählen sind. Vordrucke sind im Pfarrbüro erhältlich. Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die in der Pfarrei ihren Wohnsitz haben, das 14. Lebensjahr vollendet haben und weder aus der Kirche ausgetreten noch von ihr ausgeschlossen ist. In unserer Pfarrei sind 5 Mitglieder in den Pfarreirat zu wählen. Der/die Kandidat*in mit den meisten Stimmen in ihrem/seinem Wahlbezirk ist in den Pfarreirat gewählt.
Wahlrecht in einer anderen Pfarrei
Wer aus unserem Pfarrgebiet woanders wählen möchte oder wer aus einer anderen Pfarrei bei uns Kirchenvorstand und Pfarreirat mitwählen möchte, melde sich bitte bis Freitag, 29. August im Pfarrbüro.